Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag, 8. November, auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird. Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheitspuffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Bereich in die Schulen zu minimieren. Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden.

Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19.11.2021.

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Erweiterte Maskenpflicht